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   OVG Bremen, 07.09.2023 - 2 B 158/23   

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OVG Bremen, 07.09.2023 - 2 B 158/23 (https://dejure.org/2023,28572)
OVG Bremen, Entscheidung vom 07.09.2023 - 2 B 158/23 (https://dejure.org/2023,28572)
OVG Bremen, Entscheidung vom 07. September 2023 - 2 B 158/23 (https://dejure.org/2023,28572)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entbehrlichkeit Widerspruchsverfahren; Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung; Klage als Widerspruch; Rechtsbehelfsbelehrung; Rügeloses Einlassen; Vorverfahren; Widerspruch; Widerspruchsverfahren

  • rechtsportal.de

    Entbehrlichkeit Widerspruchsverfahren; Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung; Klage als Widerspruch; Rechtsbehelfsbelehrung; Rügeloses Einlassen; Vorverfahren; Widerspruch; Widerspruchsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 1774
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Bremen, 07.09.2023 - 2 B 158/23
    Über die dort geregelten Rechtsfolgen hinaus führt eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung insbesondere nicht zur Entbehrlichkeit des Vorverfahrens und zur Zulässigkeit eines fälschlicherweise erhobenen unzulässigen Rechtsbehelfs (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.04.1994 - 11 C 2.93, NVwZ-RR 1995, 90 ; Urt. v. 15.09.2010 - 8 C 21/09, BVerwGE 138, 1 , Rn. 19; OVG NW, Beschl. v. 10.05.2019 - 12 E 678/18, juris Rn. 8).

    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in neueren Entscheidungen in Fällen, in denen das Vorverfahren vor Klagerhebung nicht durchgeführt wurde, auch nicht mehr auf die Auslegung der Klagschrift als Widerspruch abgestellt, sondern allein erörtert, ob das Widerspruchsverfahren im jeweiligen Einzelfall als entbehrlich anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.09.2010 - 8 C 21/09, BVerwGE 138, 1 , Rn. 18 ff.; Urt. v. 03.02.2021 - 2 C 29/20, juris Rn. 18; Urt. v. 09.06.2021 - 8 C 32/20, BVerwGE 173, 18 -29, Rn. 12).

    Die Beschwerde trägt zwar im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, dass ein Vorverfahren ausnahmsweise dann nicht erforderlich sei, wenn dem Zweck des Vorverfahrens bereits Rechnung getragen worden sei oder dessen Zweck ohnehin nicht mehr erreicht werden könne (BVerwG, Urt. v. 15.09.2010 - 8 C 21.09, BVerwGE 138, 1 Rn. 24; Urt. v. 09.06.2021 - 8 C 32/20, BVerwGE 173, 18 -29, Rn. 12).

    Dem Zweck des Vorverfahrens, die Selbstkontrolle der Verwaltung zu ermöglichen, wird durch eine sachliche Einlassung der Ausgangsbehörde im Klageverfahren noch nicht genügt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 15.09.2010 - 8 C 21.09, BVerwGE 138, 1 Rn. 26 ff.; BVerwG, Urt. v. 20.04.1994 - 11 C 2.93, NVwZ-RR 1995, 90 ; Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider, VerwR, 43. EL August 2022, § 68 VwGO Rn. 28; Wöckel, in: Eyermann, VwGO , 16. Aufl. 2022, § 68 Rn. 31; Geis, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 68 Rn. 161).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2019 - 12 E 678/18
    Auszug aus OVG Bremen, 07.09.2023 - 2 B 158/23
    Über die dort geregelten Rechtsfolgen hinaus führt eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung insbesondere nicht zur Entbehrlichkeit des Vorverfahrens und zur Zulässigkeit eines fälschlicherweise erhobenen unzulässigen Rechtsbehelfs (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.04.1994 - 11 C 2.93, NVwZ-RR 1995, 90 ; Urt. v. 15.09.2010 - 8 C 21/09, BVerwGE 138, 1 , Rn. 19; OVG NW, Beschl. v. 10.05.2019 - 12 E 678/18, juris Rn. 8).

    Der Gesetzgeber hat durch § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO vielmehr in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise zum Ausdruck gebracht, dass die Verlängerung der Widerspruchsfrist auf ein Jahr zur Ermittlung und Einlegung des richtigen Rechtsbehelfs ausreichend ist, um der Rechtsweggarantie Rechnung zu tragen (OVG NW, Beschl. v. 10.05.2019 - 12 E 678/18, juris Rn. 12).

    In der Übermittlung des die Anfechtungsklage enthaltenen Schriftsatzes durch das Verwaltungsgericht innerhalb der Widerspruchsfrist an die Beklagte, die die Rechtsträgerin der Behörde ist, die den Verwaltungsakt im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO erlassen hat, liegt nach den allgemeinen Grundsätzen über die Abgabe empfangsbedürftiger öffentlich-rechtlicher Willenserklärungen keine Widerspruchserhebung (vgl. Kopp/Schenke, VwGO , 28. Aufl. 2022, Vorb. § 68 Rn. 11; Geis, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 68 Rn. 115; Wöckel, in: Eyermann, VwGO , 16. Aufl. 2022, § 70 Rn. 16; Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider, VerwR, 43. EL August 2022, § 70 VwGO Rn. 26; i.E. auch OVG NW, Beschl. v. 10.05.2019 - 12 E 678/18, juris Rn. 6 ff.).

  • BVerwG, 09.06.2021 - 8 C 32.20

    Übertragung von Rechten und Pflichten aus Taxikonzessionen bei Unzuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Bremen, 07.09.2023 - 2 B 158/23
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in neueren Entscheidungen in Fällen, in denen das Vorverfahren vor Klagerhebung nicht durchgeführt wurde, auch nicht mehr auf die Auslegung der Klagschrift als Widerspruch abgestellt, sondern allein erörtert, ob das Widerspruchsverfahren im jeweiligen Einzelfall als entbehrlich anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.09.2010 - 8 C 21/09, BVerwGE 138, 1 , Rn. 18 ff.; Urt. v. 03.02.2021 - 2 C 29/20, juris Rn. 18; Urt. v. 09.06.2021 - 8 C 32/20, BVerwGE 173, 18 -29, Rn. 12).

    Die Beschwerde trägt zwar im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, dass ein Vorverfahren ausnahmsweise dann nicht erforderlich sei, wenn dem Zweck des Vorverfahrens bereits Rechnung getragen worden sei oder dessen Zweck ohnehin nicht mehr erreicht werden könne (BVerwG, Urt. v. 15.09.2010 - 8 C 21.09, BVerwGE 138, 1 Rn. 24; Urt. v. 09.06.2021 - 8 C 32/20, BVerwGE 173, 18 -29, Rn. 12).

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 2.93

    Ausbildungsförderung - Karenzzeit - Beginn - Darlehnsschuld -

    Auszug aus OVG Bremen, 07.09.2023 - 2 B 158/23
    Über die dort geregelten Rechtsfolgen hinaus führt eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung insbesondere nicht zur Entbehrlichkeit des Vorverfahrens und zur Zulässigkeit eines fälschlicherweise erhobenen unzulässigen Rechtsbehelfs (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.04.1994 - 11 C 2.93, NVwZ-RR 1995, 90 ; Urt. v. 15.09.2010 - 8 C 21/09, BVerwGE 138, 1 , Rn. 19; OVG NW, Beschl. v. 10.05.2019 - 12 E 678/18, juris Rn. 8).

    Dem Zweck des Vorverfahrens, die Selbstkontrolle der Verwaltung zu ermöglichen, wird durch eine sachliche Einlassung der Ausgangsbehörde im Klageverfahren noch nicht genügt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 15.09.2010 - 8 C 21.09, BVerwGE 138, 1 Rn. 26 ff.; BVerwG, Urt. v. 20.04.1994 - 11 C 2.93, NVwZ-RR 1995, 90 ; Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider, VerwR, 43. EL August 2022, § 68 VwGO Rn. 28; Wöckel, in: Eyermann, VwGO , 16. Aufl. 2022, § 68 Rn. 31; Geis, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 68 Rn. 161).

  • BVerwG, 26.09.1989 - 8 B 39.89

    Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Abgabenbescheid - Entscheidung über

    Auszug aus OVG Bremen, 07.09.2023 - 2 B 158/23
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in älteren Entscheidungen unter den dort gegebenen Einzelfallumständen angenommen hat, der Widerspruch sei bereits in der Klageschrift zu sehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1983 - 8 C 162/81, juris Rn. 22 [für den Fall der Klageänderung im Revisionsverfahren]; Beschl. v. 26.09.1989 - 8 B 39/89, juris Rn. 4 [für den Fall, dass der Widerspruch der Klage beigefügt war]) kann dem jedenfalls für den hier zu entscheidenden Fall, in dem es an einer an die Antragsgegnerin gerichteten Erklärung des Antragstellers gänzlich fehlt, nicht gefolgt werden.
  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81

    Jahr

    Auszug aus OVG Bremen, 07.09.2023 - 2 B 158/23
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in älteren Entscheidungen unter den dort gegebenen Einzelfallumständen angenommen hat, der Widerspruch sei bereits in der Klageschrift zu sehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1983 - 8 C 162/81, juris Rn. 22 [für den Fall der Klageänderung im Revisionsverfahren]; Beschl. v. 26.09.1989 - 8 B 39/89, juris Rn. 4 [für den Fall, dass der Widerspruch der Klage beigefügt war]) kann dem jedenfalls für den hier zu entscheidenden Fall, in dem es an einer an die Antragsgegnerin gerichteten Erklärung des Antragstellers gänzlich fehlt, nicht gefolgt werden.
  • BVerwG, 03.02.2021 - 2 C 29.20

    Klagebefugnis gegen Zurückstellung von Dienstleistungen

    Auszug aus OVG Bremen, 07.09.2023 - 2 B 158/23
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in neueren Entscheidungen in Fällen, in denen das Vorverfahren vor Klagerhebung nicht durchgeführt wurde, auch nicht mehr auf die Auslegung der Klagschrift als Widerspruch abgestellt, sondern allein erörtert, ob das Widerspruchsverfahren im jeweiligen Einzelfall als entbehrlich anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.09.2010 - 8 C 21/09, BVerwGE 138, 1 , Rn. 18 ff.; Urt. v. 03.02.2021 - 2 C 29/20, juris Rn. 18; Urt. v. 09.06.2021 - 8 C 32/20, BVerwGE 173, 18 -29, Rn. 12).
  • BVerwG, 08.10.1997 - 2 B 113.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Folgen einer fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung

    Auszug aus OVG Bremen, 07.09.2023 - 2 B 158/23
    Die Gegenansicht ist auch nicht mit dem sonst im Rechtsmittelrecht geltenden Grundsatz in Einklang zu bringen, dass selbst eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung dem daraufhin eingelegten Rechtsbehelf nicht zur Zulässigkeit verhelfen kann (BVerwG, Beschl. v. 08.10.1997 - 2 B 113/97, juris Rn. 3 m.w.N.; OVG NW, Beschl. v. 19.10.2022 - 8 D 168/22. AK , juris Rn. 7; OVG LSA, Beschl. v. 30.05.2016 - 2 M 36/16, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2016 - 2 M 36/16

    Zum Ausschluss der Anfechtbarkeit einer ergänzten Kostenentscheidung

    Auszug aus OVG Bremen, 07.09.2023 - 2 B 158/23
    Die Gegenansicht ist auch nicht mit dem sonst im Rechtsmittelrecht geltenden Grundsatz in Einklang zu bringen, dass selbst eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung dem daraufhin eingelegten Rechtsbehelf nicht zur Zulässigkeit verhelfen kann (BVerwG, Beschl. v. 08.10.1997 - 2 B 113/97, juris Rn. 3 m.w.N.; OVG NW, Beschl. v. 19.10.2022 - 8 D 168/22. AK , juris Rn. 7; OVG LSA, Beschl. v. 30.05.2016 - 2 M 36/16, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2022 - 8 D 168/22

    1. Wegen ihres begrenzten Regelungsgehalts bringt eine immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus OVG Bremen, 07.09.2023 - 2 B 158/23
    Die Gegenansicht ist auch nicht mit dem sonst im Rechtsmittelrecht geltenden Grundsatz in Einklang zu bringen, dass selbst eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung dem daraufhin eingelegten Rechtsbehelf nicht zur Zulässigkeit verhelfen kann (BVerwG, Beschl. v. 08.10.1997 - 2 B 113/97, juris Rn. 3 m.w.N.; OVG NW, Beschl. v. 19.10.2022 - 8 D 168/22. AK , juris Rn. 7; OVG LSA, Beschl. v. 30.05.2016 - 2 M 36/16, juris Rn. 4).
  • OVG Bremen, 28.05.2015 - 1 LA 64/15

    Stellen eines Antrags durch den Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten auf

  • OVG Bremen, 28.10.1980 - 2 BA 20/79

    Anspruch des Direktors des Staatlichen Hygiene-Instituts in Bremen auf

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